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Am 6. April 1945 starteten die Sowjets ihren Generalangriff auf Königsberg. Nach schweren Kämpfen wurde die Garnison der Stadt vom Samland abgeschnitten. Die eingeschlossenen deutschen Verbände lehnten am 8. April erneut die von der Sowjetunion angebotene Kapitulation der Stadt ab. Am 9. April wurde der Ausbruch der Stadtbesatzung nach Westen versucht, der jedoch scheiterte. Die Zivilbevölkerung und Soldaten flüchteten führungslos in die Stadt zurück.

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Artikel 120 des Grundgesetzes regelt die Verteilung der Aufwendungen für Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten zwischen Bund und Ländern. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung. Die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen bleibt unberührt.

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