Am 6. April 1945 starteten die Sowjets ihren Generalangriff auf Königsberg. Nach schweren Kämpfen wurde die Garnison der Stadt vom Samland abgeschnitten. Die eingeschlossenen deutschen Verbände lehnten am 8. April erneut die von der Sowjetunion angebotene Kapitulation der Stadt ab. Am 9. April wurde der Ausbruch der Stadtbesatzung nach Westen versucht, der jedoch scheiterte. Die Zivilbevölkerung und Soldaten flüchteten führungslos in die Stadt zurück.
In der Nacht vom 30. zum 31. März 1944 flogen 772 britische Bomber nach Nürnberg und wurden von deutschen Nachtjägern angegriffen. Ein Bomber wurde über Poxdorf in Brand geschossen und stürzte mit 4 Tonnen Bombenlast ab.
Artikel 120 des Grundgesetzes regelt die Verteilung der Aufwendungen für Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten zwischen Bund und Ländern. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung. Die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen bleibt unberührt.
Der Artikel beschäftigt sich mit einer Aussage von Admiral Byrd aus dem Jahr 1947, in der er vor einem möglichen Angriff auf die USA durch Flugzeuge, die über die Pole fliegen, warnt. Der Autor betont die Bedeutung dieser Aussage für die Geschichte und die Zukunft des Landes.